Wahlarzt?
-> Persönliche Betreuung
Ich bin Wahlarzt, das heißt ich bin Ärztin ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, dass das Honorar zunächst direkt mit der Patientenfamilie verrechnet wird. Die Honorarnote kann dann bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht werden (Bei der ÖGK und SVS können wir das für Sie erledigen).
Der große Vorteil liegt aber in der Möglichkeit der persönlichen Betreuung durch Ihren Wunscharzt. Man hat Zeit für ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt, muss nicht wochenlang auf einen Termin warten und erspart sich viele Stunden im Warteraum. Auch für uns Ärzte bringt das Wahlarztsystem Vorteile. Ausreichend Zeit zu haben, bedeutet in Ruhe arbeiten und die ganze Aufmerksamkeit dem Patienten widmen zu können. Dies ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenbetreuung.
Genaue Zahlen über die Höhe der Kostenrückerstattung zu nennen, wäre nicht sehr seriös, da es von vielen Faktoren abhängt... (Anzahl der Besuche im Quartal, Dauer des Termins, Art des Termins, Zusatzleistungen, etc.).
Aber als ungefähre Richtwerte:
Die meisten Krankenkassen übernehmen einen beträchtlichen Teil meines Honorars. Die genaue Höhe der Refundierung entnehmen Sie bitte der Homepage der Wiener bzw. Niederösterreichischen Ärztekammer, wo die Leistungskataloge der Krankenkassen ersichtlich sind.
Die folgenden Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr: Die BVAEB erstattet Ihnen pro Termin je nach erbrachter Leistung von Euro 125.- bis Euro 190.-, die SVS von Euro 150.- bis Euro 190.-, die ÖGK-Wien von Euro 115.- bis Euro 165.-, die KFA von Euro 100.- bis 120.- und die ÖGK – NÖ Euro 75.-.
Die Refundierung für eine Psychotherapie ist deutlich höher, wenn der Psychotherapeut auch Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin ist.
Wir bitten sie vereinbarte Termine (auch online vereinbarte Termine), die sie nicht wahrnehmen können unbedingt so früh wie möglich abzusagen (Email oder telefonisch):