Spezielle Leistungen

Kinder und Jugendliche

Sind bei mir gerne willkommen. Durch meine Erfahrung an der Kinder- und Jugendpsychiatrie können auch Menschen zu mir kommen, die noch nicht 18 Jahre alt sind!

Gutachten und Stellungnahmen

Es kann sein, dass man in die Situation kommt, ein psychiatrisches Gutachten zu brauchen. Z.B. fürs Gericht, die Polizei, den Amtsarzt oder die Stellungskommission. Keine Sorge! Solche Gutachten mache ich gerne!